Heute: Fotografieren in Bewegung.
Wie wir bereits eindrücklich gezeigt haben, können Fotobegleittiere eine effektiv entspannende Wirkung auf einen zu fotografierenden Menschen haben.
Ist die Tier-Mensch-Beziehung etwas stabiler, kann eine deutlich animierende Komponente in den Vordergrund treten – etwa, wenn Mensch und Tier zusammen vor der Kamera tanzen.
Dass der beste Freund des Menschen gern eine kesse Sohle auf’s Parkett legt, ist uns ja schon vom Dogdancing bekannt.
Schafft es ein Hund, seinen Menschen auch vor der Kamera zum Tanzen zu animieren und ihm seine hundeeigene Choreographie nahe zu bringen, entstehen nicht nur schöne Fotos, es ist auch für die Hund-Mensch-Bindung ein nicht zu unterschätzender Meilenstein.
Ausgehend von einer einfachen Grundstellung…
…lässt der Fotobegleithund seinen Menschen einfache Bewegungen ausführen.
Auch achtet er sorgsam darauf, den ihn anvertrauten Menschen nicht zu überfordern, indem er selbst einen Großteil der Choreographie ausführt.
Anders die Katze. Als Nicht-Rudeltier und divenhafte Egomanin zeigt sie von Anfang an sehr deutlich, für wie abgrundtief untalentiert sie den zu fotografierenden Menschen hält.
Lässt sie sich dennoch für einen Moment herab, ein bis zwei Tanzschritte mit ihrem Personal zu absolvieren, kann es bisweilen zu Momenten großer Harmonie kommen.
Momenten, wie gesagt…
Ganz anders wiederum ein Tier, das wir hier aufgrund seiner großen Scheu hier bislang nicht vorstellen konnten.
Das Einhorn beflügelt in seiner ruhigen, geradezu stoischen Eleganz…
…seinen Menschen förmlich zu tänzerischen Höhenflügen.
Fazit: Während die Katze sich als weitgehend ungeeignet zeigt, sind Hund und Einhorn gleichermaßen für die tiergestützte Fotografie in Bewegung geeignet, wobei der Hund eine eher der Methode der progressiven Muskelentspannung nach Jacobson angelehnte Technik bevorzugt, während das Einhorn eher in der Tradition von Hypnose und Meditation arbeitet.
Welches Tier letztlich für wen indiziert erscheint, sollte ggf. präfotografisch im Rahmen einer ausführlichen Anamneseerhebung, in der auch Fragen zu allgemeinen körperlichen Gebrechen, bereits erlittenen Schleudertraumata bei Pirouetten oder eventuelle Tierhaarallergien erörtert werden sollten, abgeklärt werden.
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